Rezeptbestellung
Voraussetzungen für die Ausstellung eines Folgerezepts
- Sie sind bei uns Patient/in.
- Ihre Versicherungskarte muss vorher in einer unserer Praxen eingelesen sein.
- e-Rezept: Ihr e-Rezept wird ärztlich digital signiert und Sie können dies ab dem Folgetag in einer Apotheke einlösen.
- Sollte es technische Störungen im digitalen Gesundheitsnetz geben, erhalten Sie das Rezept in Papierform, welches Sie dann in einer unserer Praxen abholen müssen. Dafür ist die Praxisauswahl im Formular vorgesehen.
- Bestimmte Medikamente sowie Hilfsmittel, Heilmittel (z.B. BtM, Enterale Ernährung) können nicht als e-Rezept ausgestellt werden.
- Für Privatrezepte und Hilfsmittelrezepte gilt weiterhin die Abholung in der Praxis.
Wissenswertes
e-Rezept: Ausstellungspflicht seit 01.01.2024 für Arzneimittel, die verschreibungspflichtig sind und deren Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
e-Rezept für Privatversicherte: Die Umsetzung von e-Rezepten für Privatversicherte ist seitens der Versicherer und der gematik in Vorbereitung.
Weitere Informationen zum e-Rezept erhalten Sie u.a. auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.